Glossar

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung aus rechtlichen Gründen nicht wie geschuldet nutzen kann.

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Was ist ein Rechtsmangel?

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht so nutzen kann, wie es vertraglich geschuldet ist, weil rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Anders als beim Sachmangel geht es also nicht um einen physischen Defekt, sondern um eine rechtliche Beeinträchtigung.

Warum ist der Begriff wichtig?

Auch ein Rechtsmangel kann die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung mindern und Ansprüche des Mieters auslösen. Der Mangel sitzt dann nicht in der Wand, sondern in der Rechtslage. Fast poetisch unerquicklich.

Typische Konstellationen

In Betracht kommen Fälle, in denen die zugesagte Nutzung rechtlich gar nicht zulässig ist oder Rechte Dritter die Nutzung beeinträchtigen.

Praxis-Hinweis

Bei einem vermuteten Rechtsmangel muss genau geprüft werden, welches rechtliche Hindernis besteht und wie es sich auf die vertraglich geschuldete Nutzung auswirkt.