Was ist ein Rechtsmangel?
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht so nutzen kann, wie es vertraglich geschuldet ist, weil rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Anders als beim Sachmangel geht es also nicht um einen physischen Defekt, sondern um eine rechtliche Beeinträchtigung.
Warum ist der Begriff wichtig?
Auch ein Rechtsmangel kann die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung mindern und Ansprüche des Mieters auslösen. Der Mangel sitzt dann nicht in der Wand, sondern in der Rechtslage. Fast poetisch unerquicklich.
Typische Konstellationen
In Betracht kommen Fälle, in denen die zugesagte Nutzung rechtlich gar nicht zulässig ist oder Rechte Dritter die Nutzung beeinträchtigen.
Praxis-Hinweis
Bei einem vermuteten Rechtsmangel muss genau geprüft werden, welches rechtliche Hindernis besteht und wie es sich auf die vertraglich geschuldete Nutzung auswirkt.