Glossar

Kleinreparaturen

Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungen an Teilen der Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen können.

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Was sind Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen betreffen kleinere Reparaturen an Einrichtungen der Wohnung, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Typische Beispiele sind Wasserhähne, Lichtschalter, Türgriffe oder ähnliche Teile der Mietsache.

Muss der Mieter sie immer bezahlen?

Nein. Eine Kostenbeteiligung des Mieters setzt in der Regel eine wirksame vertragliche Kleinreparaturklausel voraus. Außerdem gelten Grenzen für den Einzelbetrag und meist auch für die jährliche Gesamtbelastung. Ohne wirksame Klausel bleibt die Instandhaltung grundsätzlich Sache des Vermieters.

Warum ist der Begriff wichtig?

Rund um Kleinreparaturen gibt es viele Missverständnisse. Manche Vermieter halten jede kleinere Reparatur reflexartig für Mieterpflicht, manche Mieter wiederum gar nichts. Die Wahrheit liegt, unerquicklich genug, wie so oft im genauen Vertragstext und in den gesetzlichen Grenzen.

Praxis-Hinweis

Entscheidend ist nicht nur, was kaputt ist, sondern auch, ob die vertragliche Klausel wirksam formuliert wurde und ob die Kostenhöhe noch im zulässigen Rahmen liegt.