Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich beenden.
Glossar-Kategorie
Glossar-Begriffe rund um Kündigung, Kündigungsfrist, Eigenbedarf und das Ende von Mietverhältnissen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich beenden.
Eine Befristung bedeutet, dass das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird.
Die Berliner Räumung ist eine besondere Form der Zwangsräumung, bei der sich die Vollstreckung vor allem auf die Herausgabe der Wohnung beschränkt.
Eigenbedarf bezeichnet den gesetzlich anerkannten Grund, aus dem ein Vermieter Wohnraum für sich selbst oder nahe Angehörige beanspruchen kann.
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses beschreibt die rechtliche Weiterführung eines Mietvertrags trotz geplanter oder erklärter Beendigung.
Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein Kündigungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, durch die die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird.
Die Kündigungserklärung ist die rechtlich maßgebliche Erklärung, mit der ein Mietverhältnis beendet werden soll.
Die Kündigungsfrist bestimmt, mit welchem zeitlichen Vorlauf ein Mietverhältnis ordentlich beendet werden kann.
Der Kündigungsgrund ist der rechtliche oder tatsächliche Anlass, auf den eine Kündigung des Mietverhältnisses gestützt wird.
Ein Nachmieter ist eine Person, die nach dem Auszug des bisherigen Mieters in das Mietverhältnis eintreten oder die Wohnung neu anmieten soll.
Nutzungsentschädigung ist der Betrag, den ein ehemaliger Mieter unter bestimmten Voraussetzungen nach Ende des Mietverhältnisses für die weitere Nutzung zahlen muss.
Die ordentliche Kündigung beendet ein Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
Die Räumungsfrist beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses geräumt werden muss oder geräumt werden soll.
Mit der Räumungsklage wird gerichtlich durchgesetzt, dass ein Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses herausgibt.
Ein Räumungstitel ist die vollstreckbare rechtliche Grundlage, mit der die Herausgabe und Räumung einer Wohnung durchgesetzt werden kann.
Die Sozialklausel schützt Mieter in Härtefällen und kann dazu führen, dass ein Mietverhältnis trotz Kündigung fortgesetzt werden muss.
Die Verwertungskündigung ist eine besondere Vermieterkündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung erheblich ers…
Vollstreckungsschutz bezeichnet rechtliche Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen ganz oder teilweise zu begrenzen oder aufzuschieben.
Der Widerspruch gegen Kündigung ist die Erklärung des Mieters, dass er sich auf besondere Härtegründe gegen die Beendigung des Mietverhältnisses beruft.
Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag, der nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden kann.
Die Zwangsräumung ist die zwangsweise Durchsetzung der Herausgabe einer Wohnung auf Grundlage eines vollstreckbaren Räumungstitels.
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