Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Glossar-Kategorie
Grundbegriffe rund um Mietvertrag, Mietverhältnis, Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Die AGB-Kontrolle prüft, ob vorformulierte Vertragsklauseln im Mietvertrag rechtlich wirksam sind oder Mieter unangemessen benachteiligen.
Ein Anerkenntnis ist die ausdrückliche oder eindeutige Bestätigung, dass ein Anspruch oder eine Verpflichtung besteht.
Die Anlagepflicht verpflichtet den Vermieter, eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen und nach den gesetzlichen Vorgaben anzulegen.
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden mit nur kleiner wirtschaftlicher oder praktischer Bedeutung.
Die Barkaution ist eine Geldsicherheit, die der Mieter zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters leistet.
Eine bauliche Veränderung ist ein Eingriff in die Substanz oder Gestaltung der Wohnung, der über die normale Nutzung hinausgeht.
Das Besichtigungsrecht beschreibt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Wohnung betreten oder besichtigen darf.
Besuch gehört grundsätzlich zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und bedarf nicht ohne Weiteres der Erlaubnis des Vermieters.
Die Betriebspflicht beschreibt die Verpflichtung, bestimmte Anlagen oder Einrichtungen ordnungsgemäß zu betreiben oder betriebsbereit zu halten.
Die Beweislast bestimmt, welche Partei im Streitfall die entscheidenden Tatsachen beweisen muss, wenn diese bestritten werden.
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen.
Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.
Die Duldungspflicht beschreibt Fälle, in denen Mieter bestimmte Maßnahmen des Vermieters rechtlich hinnehmen müssen.
Eine Erhaltungsmaßnahme dient der Instandhaltung oder Instandsetzung und ist von einer Modernisierung rechtlich zu unterscheiden.
Die Fristsetzung ist die ausdrückliche Bestimmung eines Zeitraums, innerhalb dessen eine geschuldete Handlung erbracht werden soll.
Gebrauchsgewährung bezeichnet die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vereinbarte Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.
Gebrauchsüberlassung bedeutet, dass die Nutzung der Wohnung ganz oder teilweise einer anderen Person überlassen wird.
Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass eine Mietwohnung oder Teile davon nicht nur zum Wohnen, sondern für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
Der Härteeinwand ist der Einwand des Mieters, dass eine Maßnahme oder ihre Folgen im konkreten Fall unzumutbar sind.
Der Hausfrieden beschreibt das geordnete und rücksichtsvolle Zusammenleben der Bewohner in einem Gebäude.
Haushaltsangehörige sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mieter leben und im Mietrecht rechtlich besonders einzuordnen sind.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Gebäude und konkretisiert häufig Pflichten aus dem Mietverhältnis.
Eine Individualvereinbarung ist eine tatsächlich ausgehandelte Vertragsregelung, die sich rechtlich von bloßen Standardklauseln unterscheidet.
Instandhaltung umfasst Maßnahmen, mit denen der vertragsgemäße Zustand der Wohnung oder des Gebäudes erhalten werden soll.
Instandsetzung meint die Beseitigung eines Defekts oder Schadens, um den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.
Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungen an Teilen der Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen können.
Ein Mietaval ist eine Form der Mietsicherheit, bei der eine Bank oder ein Anbieter für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis einsteht.
Eine Mietbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über ein bestehendes oder vergangenes Mietverhältnis und wird oft für Behörden oder Dritte benötigt.
Die Mietbürgschaft ist eine spezielle Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis.
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses.
Mitbesitz bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam tatsächliche Sachherrschaft über eine Wohnung oder Teile davon ausüben.
Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern.
Die Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters über geplante Modernisierungsmaßnahmen und deren voraussichtliche Auswirkungen.
Die Modernisierungsumlage beschreibt die gesetzlich geregelte Möglichkeit, bestimmte Modernisierungskosten teilweise auf die Miete umzulegen.
Eine Nachfrist ist eine zusätzlich gesetzte Frist, innerhalb der eine geschuldete Leistung noch erbracht werden soll.
Der Rückzahlungsanspruch ist das Recht, eine geleistete Kaution oder sonstige Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuverlangen.
Die Schlüsselübergabe ist der tatsächliche Austausch der Wohnungsschlüssel bei Einzug oder Auszug und hat praktische sowie rechtliche Bedeutung.
Schönheitsreparaturen sind dekorative Renovierungsarbeiten in der Wohnung, über deren Pflicht zur Durchführung im Mietrecht häufig gestritten wird.
Eine Schönheitsreparaturklausel ist eine Vertragsregelung, mit der Renovierungsarbeiten ganz oder teilweise auf den Mieter übertragen werden sollen.
Die Schriftform verlangt eine eigenhändig unterschriebene Erklärung und spielt im Mietrecht bei wichtigen Erklärungen eine zentrale Rolle.
Die Textform verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aber keine eigenhändige Unterschrift.
Tierhaltung bezeichnet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung und ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.
Ein Tierhaltungsverbot ist eine vertragliche oder hausbezogene Regelung, die die Haltung von Tieren in der Mietwohnung untersagt oder einschränkt.
Treu und Glauben ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der verlangt, dass Rechte und Pflichten fair und redlich ausgeübt werden.
Von Überbelegung spricht man, wenn zu viele Personen in einer Wohnung leben und dadurch die zulässige oder zumutbare Nutzung überschritten wird.
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Übergabe oder Rückgabe und dient häufig als wichtiges Beweismittel.
Der Unterlassungsanspruch ist das Recht, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterbinden.
Von Untermiete spricht man, wenn ein Mieter die Wohnung oder einen Teil davon an eine weitere Person überlässt.
Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Regelung, mit der ein Streit oder eine Unsicherheit zwischen den Parteien beendet werden soll.
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer gesetzlichen Frist zwar bestehen kann, aber nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Verzug bedeutet, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und daraus rechtliche Folgen entstehen können.
Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich angegebenen Fläche abweicht.
Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder Teile davon unter bestimmten Voraussetzungen zu bewohnen, ohne zwingend Mieter zu sein.
Die Wohnungsübergabe ist der tatsächliche Vorgang der Überlassung oder Rückgabe der Wohnung und spielt bei Einzug und Auszug eine zentrale Rolle.
Zweckentfremdung bezeichnet die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem eigentlichen Wohnen.
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