Glossar-Kategorie

Allgemeines Mietrecht

Grundbegriffe rund um Mietvertrag, Mietverhältnis, Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.

AGB-Kontrolle

Die AGB-Kontrolle prüft, ob vorformulierte Vertragsklauseln im Mietvertrag rechtlich wirksam sind oder Mieter unangemessen benachteiligen.

Anlagepflicht

Die Anlagepflicht verpflichtet den Vermieter, eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen und nach den gesetzlichen Vorgaben anzulegen.

Besuch

Besuch gehört grundsätzlich zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und bedarf nicht ohne Weiteres der Erlaubnis des Vermieters.

Betriebspflicht

Die Betriebspflicht beschreibt die Verpflichtung, bestimmte Anlagen oder Einrichtungen ordnungsgemäß zu betreiben oder betriebsbereit zu halten.

Beweislast

Die Beweislast bestimmt, welche Partei im Streitfall die entscheidenden Tatsachen beweisen muss, wenn diese bestritten werden.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen.

Darlegungslast

Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.

Fristsetzung

Die Fristsetzung ist die ausdrückliche Bestimmung eines Zeitraums, innerhalb dessen eine geschuldete Handlung erbracht werden soll.

Hausordnung

Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Gebäude und konkretisiert häufig Pflichten aus dem Mietverhältnis.

Mietaval

Ein Mietaval ist eine Form der Mietsicherheit, bei der eine Bank oder ein Anbieter für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis einsteht.

Mietbescheinigung

Eine Mietbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über ein bestehendes oder vergangenes Mietverhältnis und wird oft für Behörden oder Dritte benötigt.

Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses.

Mitbesitz

Mitbesitz bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam tatsächliche Sachherrschaft über eine Wohnung oder Teile davon ausüben.

Modernisierung

Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern.

Nachfrist

Eine Nachfrist ist eine zusätzlich gesetzte Frist, innerhalb der eine geschuldete Leistung noch erbracht werden soll.

Schriftform

Die Schriftform verlangt eine eigenhändig unterschriebene Erklärung und spielt im Mietrecht bei wichtigen Erklärungen eine zentrale Rolle.

Textform

Die Textform verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aber keine eigenhändige Unterschrift.

Tierhaltung

Tierhaltung bezeichnet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung und ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.

Überbelegung

Von Überbelegung spricht man, wenn zu viele Personen in einer Wohnung leben und dadurch die zulässige oder zumutbare Nutzung überschritten wird.

Vergleich

Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Regelung, mit der ein Streit oder eine Unsicherheit zwischen den Parteien beendet werden soll.

Verjährung

Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer gesetzlichen Frist zwar bestehen kann, aber nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Verzug

Verzug bedeutet, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und daraus rechtliche Folgen entstehen können.

Wohnrecht

Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder Teile davon unter bestimmten Voraussetzungen zu bewohnen, ohne zwingend Mieter zu sein.

Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe ist der tatsächliche Vorgang der Überlassung oder Rückgabe der Wohnung und spielt bei Einzug und Auszug eine zentrale Rolle.