Glossar

Kaltmiete

Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Überlassung der Wohnung ohne Nebenkosten und Heizkosten.

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Was ist die Kaltmiete?

Die Kaltmiete ist der reine Betrag, den ein Mieter für die Überlassung der Wohnung zahlt. Sie umfasst weder Betriebskosten noch Heizkosten. Sie ist deshalb von der Warmmiete zu unterscheiden.

Warum ist der Begriff wichtig?

Die Kaltmiete ist eine zentrale Bezugsgröße im Mietrecht. An ihr orientieren sich unter anderem die Mietkaution, viele Mieterhöhungsfragen und die Einordnung der Miethöhe. Wer Kaltmiete und Warmmiete verwechselt, startet viele Diskussionen schon mit einem hübschen Eigentor.

Was gehört nicht dazu?

Nicht enthalten sind Vorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Diese Beträge kommen zusätzlich hinzu, soweit sie vereinbart wurden.

Praxis-Hinweis

Bei Vertragsabschluss und bei Wohnungsanzeigen sollte immer genau geprüft werden, ob von Kaltmiete, Nettomiete oder Warmmiete die Rede ist. Das verhindert Missverständnisse über die tatsächliche monatliche Belastung.