Glossar

Individualvereinbarung

Eine Individualvereinbarung ist eine tatsächlich ausgehandelte Vertragsregelung, die sich rechtlich von bloßen Standardklauseln unterscheidet.

Zum Glossar

Was ist eine Individualvereinbarung?

Eine Individualvereinbarung ist eine Vertragsabrede, die zwischen den Parteien im Einzelfall tatsächlich ausgehandelt wurde. Sie unterscheidet sich von vorformulierten Standardklauseln, die einfach in einem Formularvertrag stehen.

Warum ist der Begriff wichtig?

Im Mietrecht macht es rechtlich einen großen Unterschied, ob eine Regelung individuell ausgehandelt oder nur als Formulartext vorgegeben wurde. Viele Schutzmechanismen der AGB-Kontrolle gelten vor allem für vorformulierte Klauseln. Deshalb wird in Streitfällen oft darum gerungen, ob wirklich eine Individualvereinbarung vorliegt.

Wann liegt sie vor?

Nicht jede handschriftliche Ergänzung oder jede Behauptung, man habe darüber gesprochen, reicht aus. Maßgeblich ist, ob der Inhalt ernsthaft zur Disposition stand und tatsächlich verhandelt wurde. Ein Satz wie „Das steht halt so drin“ ist keine Verhandlung, sondern eher Verwaltung mit Kugelschreiber.

Typische Bedeutung in der Praxis

Relevant wird der Begriff etwa bei Renovierungspflichten, besonderen Nutzungsregeln, Tierhaltung, Kostentragung oder zusätzlichen Absprachen rund um Einzug, Umbauten oder Rückgabezustand. Wer sich auf eine Individualvereinbarung beruft, muss meist auch darlegen können, dass sie wirklich ausgehandelt wurde.

Praxis-Hinweis

Wichtig sind klare Dokumentation, eindeutiger Wortlaut und nachvollziehbare Umstände des Vertragsschlusses. Je pauschaler oder formularmäßiger eine Klausel wirkt, desto schwerer lässt sie sich als echte Individualvereinbarung verteidigen.