Glossar

Gebrauchsgewährung

Gebrauchsgewährung bezeichnet die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vereinbarte Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.

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Was bedeutet Gebrauchsgewährung?

Gebrauchsgewährung bedeutet, dass der Vermieter dem Mieter die vertraglich vereinbarte Nutzung der Wohnung ermöglichen und erhalten muss. Es geht also um die tatsächliche Bereitstellung und Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Warum ist der Begriff wichtig?

Dieser Grundgedanke steht im Zentrum des Mietrechts. Wenn die Wohnung oder wichtige Teile davon nicht wie geschuldet nutzbar sind, kann das Mängelrechte, Minderungen oder andere Ansprüche auslösen.

Was gehört dazu?

Zur Gebrauchsgewährung gehört nicht nur die bloße Schlüsselübergabe, sondern auch, dass die Wohnung in einem Zustand ist, der die vertragliche Nutzung ermöglicht. Sonst wäre Vermieten bloß dekoratives Türenüberreichen.

Praxis-Hinweis

Bei Streit um Mängel oder Nutzungseinschränkungen hilft oft die Frage, ob der geschuldete Gebrauch der Wohnung tatsächlich gewährt wird.