Glossar

Darlegungslast

Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.

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Was ist die Darlegungslast?

Die Darlegungslast ist die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder ihre Verteidigung wesentlichen Tatsachen so vorzutragen, dass sie rechtlich geprüft werden können. Im Mietrecht betrifft das viele Streitfragen, etwa zu Mängeln, Schäden, Kündigungen oder Nebenkosten.

Warum ist der Begriff wichtig?

Vor Gericht reicht es nicht, einfach nur überzeugt zu sein. Wer Rechte geltend macht oder Einwände erhebt, muss die entscheidenden Tatsachen konkret schildern. Genau daran scheitern viele Fälle schneller als an der eigentlichen Rechtsfrage. Das Recht ist unerquicklich verliebt in konkrete Angaben.

Wo wird das relevant?

Relevant ist die Darlegungslast etwa bei Mängelbeschreibungen, Schadensbehauptungen, Lärmprotokollen, Kündigungsgründen oder Abrechnungsfehlern. Pauschale Vorwürfe ohne nachvollziehbaren Sachvortrag helfen regelmäßig wenig.

Wie unterscheidet sie sich von der Beweislast?

Die Darlegungslast betrifft zunächst den Vortrag der Tatsachen. Erst danach stellt sich die Frage, wer diese Tatsachen im Streitfall beweisen muss. Beides hängt zusammen, ist aber nicht identisch.

Praxis-Hinweis

Wer mietrechtliche Ansprüche durchsetzen oder abwehren will, sollte Sachverhalte so konkret wie möglich dokumentieren und geordnet darstellen. Gute Unterlagen sind oft der halbe Prozess.