Glossar

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen.

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Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Forderungen des Vermieters einzustehen, wenn der Mieter selbst nicht zahlt oder andere vertragliche Pflichten nicht erfüllt. Im Mietrecht spielt sie vor allem bei unsicherer Bonität, jungen Mietern oder besonderen Sicherungswünschen des Vermieters eine Rolle.

Warum ist sie wichtig?

Die Bürgschaft dient als zusätzliche Sicherheit neben oder anstelle anderer Sicherungsmittel. Für Vermieter kann sie wirtschaftlich relevant sein, für Bürgen dagegen schnell unerquicklich teuer werden, wenn sie leichtfertig unterschrieben wird. Menschen unterschreiben erschreckend oft Dinge, die sie eigentlich erst lesen sollten.

Welche Grenzen gibt es?

Auch bei Bürgschaften gelten rechtliche Grenzen. Nicht jede Sicherungsabrede ist automatisch wirksam oder beliebig ausdehnbar. Entscheidend ist immer, was konkret vereinbart wurde und ob die Regelung rechtlich zulässig ist.

Praxis-Hinweis

Wer eine Bürgschaft übernimmt, sollte genau prüfen, für welche Forderungen und in welchem Umfang gehaftet wird. Pauschale Vorstellungen von „ich helfe nur kurz“ enden juristisch oft unerquicklich präzise.