Warmmiete
Die Warmmiete umfasst die Kaltmiete plus vereinbarte Nebenkosten und gegebenenfalls Heizkosten.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Die Warmmiete umfasst die Kaltmiete plus vereinbarte Nebenkosten und gegebenenfalls Heizkosten.
Der Widerspruch gegen Kündigung ist die Erklärung des Mieters, dass er sich auf besondere Härtegründe gegen die Beendigung des Mietverhältnisses beruft.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter dazu, bei umlagefähigen Kosten wirtschaftlich und sachgerecht zu handeln.
Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich angegebenen Fläche abweicht.
Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder Teile davon unter bestimmten Voraussetzungen zu bewohnen, ohne zwingend Mieter zu sein.
Die Wohnungsübergabe ist der tatsächliche Vorgang der Überlassung oder Rückgabe der Wohnung und spielt bei Einzug und Auszug eine zentrale Rolle.
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