Überbelegung
Von Überbelegung spricht man, wenn zu viele Personen in einer Wohnung leben und dadurch die zulässige oder zumutbare Nutzung überschritten wird.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Von Überbelegung spricht man, wenn zu viele Personen in einer Wohnung leben und dadurch die zulässige oder zumutbare Nutzung überschritten wird.
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Übergabe oder Rückgabe und dient häufig als wichtiges Beweismittel.
Der Umlageschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab Betriebskosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden.
Ein unerheblicher Mangel ist eine nur geringfügige Beeinträchtigung, die nicht jede mietrechtliche Folge in gleichem Maß auslöst.
Der Unterlassungsanspruch ist das Recht, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterbinden.
Von Untermiete spricht man, wenn ein Mieter die Wohnung oder einen Teil davon an eine weitere Person überlässt.
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