Sachmangel
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Wohnung oder ihre Ausstattung nicht den vertraglich geschuldeten oder üblichen Zustand aufweist.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Wohnung oder ihre Ausstattung nicht den vertraglich geschuldeten oder üblichen Zustand aufweist.
Schimmelbefall bezeichnet das Auftreten von Schimmel in der Wohnung und ist im Mietrecht ein häufiger und oft konfliktträchtiger Mangel.
Die Schlüsselübergabe ist der tatsächliche Austausch der Wohnungsschlüssel bei Einzug oder Auszug und hat praktische sowie rechtliche Bedeutung.
Die Schonfristzahlung ist die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich unwirksam werden zu lassen.
Schönheitsreparaturen sind dekorative Renovierungsarbeiten in der Wohnung, über deren Pflicht zur Durchführung im Mietrecht häufig gestritten wird.
Eine Schönheitsreparaturklausel ist eine Vertragsregelung, mit der Renovierungsarbeiten ganz oder teilweise auf den Mieter übertragen werden sollen.
Die Schriftform verlangt eine eigenhändig unterschriebene Erklärung und spielt im Mietrecht bei wichtigen Erklärungen eine zentrale Rolle.
Die Selbstvornahme beschreibt die eigenständige Beseitigung eines Mangels durch den Mieter unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.
Die Sozialklausel schützt Mieter in Härtefällen und kann dazu führen, dass ein Mietverhältnis trotz Kündigung fortgesetzt werden muss.
Bei einer Staffelmiete steigen die Mieten zu vorher festgelegten Zeitpunkten um bereits vereinbarte Beträge.
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