Mahnung
Die Mahnung ist die Aufforderung, eine geschuldete Leistung zu erbringen, und spielt im Mietrecht vor allem bei Zahlungsrückständen eine Rolle.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Die Mahnung ist die Aufforderung, eine geschuldete Leistung zu erbringen, und spielt im Mietrecht vor allem bei Zahlungsrückständen eine Rolle.
Die Mängelanzeige ist die Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass ein Mangel an der Wohnung oder am Gebäude vorliegt.
Ein Mietausfallschaden ist der Schaden, der entsteht, wenn dem Vermieter wegen eines bestimmten Umstands Mieteinnahmen entgehen.
Ein Mietaval ist eine Form der Mietsicherheit, bei der eine Bank oder ein Anbieter für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis einsteht.
Eine Mietbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über ein bestehendes oder vergangenes Mietverhältnis und wird oft für Behörden oder Dritte benötigt.
Die Mietbürgschaft ist eine spezielle Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis.
Eine Mieterhöhung ist die Anpassung der Miete unter gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierung.
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat und die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist.
Die Mietpreisbremse begrenzt in bestimmten Gebieten, wie stark die Miete bei einer Neuvermietung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Ein Mietrückstand liegt vor, wenn der Mieter fällige Miete ganz oder teilweise nicht zahlt.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und spielt bei Mieterhöhungen eine zentrale Rolle.
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses.
Mietwucher bezeichnet eine besonders überhöhte Mietforderung, die unter Ausnutzung einer Zwangslage oder vergleichbarer Umstände verlangt wird.
Mitbesitz bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam tatsächliche Sachherrschaft über eine Wohnung oder Teile davon ausüben.
Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern.
Die Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters über geplante Modernisierungsmaßnahmen und deren voraussichtliche Auswirkungen.
Die Modernisierungsumlage beschreibt die gesetzlich geregelte Möglichkeit, bestimmte Modernisierungskosten teilweise auf die Miete umzulegen.
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