Kaltmiete
Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Überlassung der Wohnung ohne Nebenkosten und Heizkosten.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Überlassung der Wohnung ohne Nebenkosten und Heizkosten.
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark eine Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhöht werden darf.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, mit der Vermieter mögliche offene Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern können.
Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungen an Teilen der Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen können.
Ein Kündigungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, durch die die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird.
Die Kündigungserklärung ist die rechtlich maßgebliche Erklärung, mit der ein Mietverhältnis beendet werden soll.
Die Kündigungsfrist bestimmt, mit welchem zeitlichen Vorlauf ein Mietverhältnis ordentlich beendet werden kann.
Der Kündigungsgrund ist der rechtliche oder tatsächliche Anlass, auf den eine Kündigung des Mietverhältnisses gestützt wird.
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