Härteeinwand
Der Härteeinwand ist der Einwand des Mieters, dass eine Maßnahme oder ihre Folgen im konkreten Fall unzumutbar sind.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Der Härteeinwand ist der Einwand des Mieters, dass eine Maßnahme oder ihre Folgen im konkreten Fall unzumutbar sind.
Der Hausfrieden beschreibt das geordnete und rücksichtsvolle Zusammenleben der Bewohner in einem Gebäude.
Haushaltsangehörige sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mieter leben und im Mietrecht rechtlich besonders einzuordnen sind.
Hausmeisterkosten sind Kosten für Hausmeisterleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise auf Mieter umgelegt werden können.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Gebäude und konkretisiert häufig Pflichten aus dem Mietverhältnis.
Die Heizkostenabrechnung ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten für einen bestimmten Abrechnungszeitraum.
Die Heizkostenverordnung regelt, wie Heiz- und Warmwasserkosten in vielen Gebäuden zu erfassen und abzurechnen sind.
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