Gebrauchsgewährung
Gebrauchsgewährung bezeichnet die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vereinbarte Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Gebrauchsgewährung bezeichnet die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vereinbarte Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.
Die Gebrauchstauglichkeit beschreibt, in welchem Umfang eine Wohnung so genutzt werden kann, wie es nach dem Mietvertrag zu erwarten ist.
Gebrauchsüberlassung bedeutet, dass die Nutzung der Wohnung ganz oder teilweise einer anderen Person überlassen wird.
Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass eine Mietwohnung oder Teile davon nicht nur zum Wohnen, sondern für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
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