Eigenbedarf
Eigenbedarf bezeichnet den gesetzlich anerkannten Grund, aus dem ein Vermieter Wohnraum für sich selbst oder nahe Angehörige beanspruchen kann.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Eigenbedarf bezeichnet den gesetzlich anerkannten Grund, aus dem ein Vermieter Wohnraum für sich selbst oder nahe Angehörige beanspruchen kann.
Die Einwendungsfrist ist die Frist, innerhalb der Mieter Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben sollte.
Eine Erhaltungsmaßnahme dient der Instandhaltung oder Instandsetzung und ist von einer Modernisierung rechtlich zu unterscheiden.
Ersatzvornahme bezeichnet Fälle, in denen eine notwendige Maßnahme nach Fristsetzung von einer anderen Person durchgeführt wird.
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