Darlegungslast
Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.
Von Doppelmiete spricht man, wenn für einen bestimmten Zeitraum gleichzeitig zwei Mietzahlungen anfallen.
Die Duldungspflicht beschreibt Fälle, in denen Mieter bestimmte Maßnahmen des Vermieters rechtlich hinnehmen müssen.
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