Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden mit nur kleiner wirtschaftlicher oder praktischer Bedeutung.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden mit nur kleiner wirtschaftlicher oder praktischer Bedeutung.
Die Barkaution ist eine Geldsicherheit, die der Mieter zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters leistet.
Eine bauliche Veränderung ist ein Eingriff in die Substanz oder Gestaltung der Wohnung, der über die normale Nutzung hinausgeht.
Eine Befristung bedeutet, dass das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird.
Die Berliner Räumung ist eine besondere Form der Zwangsräumung, bei der sich die Vollstreckung vor allem auf die Herausgabe der Wohnung beschränkt.
Das Besichtigungsrecht beschreibt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Wohnung betreten oder besichtigen darf.
Besuch gehört grundsätzlich zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und bedarf nicht ohne Weiteres der Erlaubnis des Vermieters.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Gebäude oder Grundstück entstehen und unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter umgelegt werden…
Die Betriebspflicht beschreibt die Verpflichtung, bestimmte Anlagen oder Einrichtungen ordnungsgemäß zu betreiben oder betriebsbereit zu halten.
Die Beweislast bestimmt, welche Partei im Streitfall die entscheidenden Tatsachen beweisen muss, wenn diese bestritten werden.
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen.
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