Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Glossar
Hier finden Sie wichtige Mietrechtsbegriffe mit diesem Anfangsbuchstaben verständlich erklärt.
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Die Abrechnungsfrist bezeichnet die Frist, innerhalb der Vermieter über Betriebskosten abrechnen muss.
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den Betriebskosten oder Heizkosten in einer Abrechnung zusammengefasst werden.
Die AGB-Kontrolle prüft, ob vorformulierte Vertragsklauseln im Mietvertrag rechtlich wirksam sind oder Mieter unangemessen benachteiligen.
Ein Anerkenntnis ist die ausdrückliche oder eindeutige Bestätigung, dass ein Anspruch oder eine Verpflichtung besteht.
Die Anlagepflicht verpflichtet den Vermieter, eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen und nach den gesetzlichen Vorgaben anzulegen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich beenden.
Aufwendungsersatz bedeutet, dass notwendige oder berechtigte Kosten ersetzt werden können, die jemand im Zusammenhang mit der Mietsache aufgewendet hat.
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