Glossar

Besuch

Besuch gehört grundsätzlich zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und bedarf nicht ohne Weiteres der Erlaubnis des Vermieters.

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Was bedeutet Besuch im Mietrecht?

Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt anderer Personen in der Mietwohnung im Rahmen der privaten Lebensgestaltung des Mieters. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, Besucher zu empfangen.

Warum ist der Begriff wichtig?

Im Alltag entstehen regelmäßig Konflikte darüber, wann normaler Besuch vorliegt und wann aus häufigem oder längerem Aufenthalt eine zustimmungspflichtige Aufnahme oder Gebrauchsüberlassung wird. Genau an dieser Stelle beginnen dann die üblichen Hausflur-Theorien über angeblich verbotene Lebensführung.

Wo liegt die Grenze?

Einzelne Besuche, auch über mehrere Tage, sind nicht automatisch problematisch. Relevant wird es erst, wenn aus dem Besuch faktisch ein dauerhaftes Mitwohnen oder eine eigenständige Wohnnutzung wird. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.

Was ist praktisch zu beachten?

Wichtig sind Dauer, Intensität und Eigenständigkeit der Nutzung. Auch die Frage, ob der Mieter selbst weiterhin den Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat, kann eine Rolle spielen.

Praxis-Hinweis

Wer Streit über Besuch vermeiden will, sollte sauber zwischen bloßem Aufenthalt, dauerhafter Mitaufnahme und möglicher Untervermietung unterscheiden. Im Mietrecht sind diese Grenzen wichtiger als jedes empörte Bauchgefühl.