Glossar

Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatz bedeutet, dass notwendige oder berechtigte Kosten ersetzt werden können, die jemand im Zusammenhang mit der Mietsache aufgewendet hat.

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Was ist Aufwendungsersatz?

Aufwendungsersatz meint den Ersatz von Kosten, die jemand im Zusammenhang mit der Mietsache aufgewendet hat. Im Mietrecht geht es häufig um Ausgaben des Mieters, etwa wenn ein Mangel beseitigt werden musste oder Aufwendungen im Interesse der Mietsache gemacht wurden.

Warum ist der Begriff wichtig?

Der Begriff ist praktisch wichtig, weil im Mietalltag oft Kosten entstehen, die nicht einfach bei der Person verbleiben sollen, die sie zunächst getragen hat. Gerade bei Mängeln, dringenden Maßnahmen oder Einbauten stellt sich schnell die Frage, ob und auf welcher Grundlage Ersatz verlangt werden kann.

Wo liegt die Abgrenzung?

Aufwendungsersatz ist nicht dasselbe wie Schadensersatz. Während Schadensersatz einen eingetretenen Schaden ausgleichen soll, geht es beim Aufwendungsersatz um Kosten, die für eine Maßnahme oder Handlung angefallen sind. Das klingt trocken, entscheidet aber regelmäßig über Anspruchsgrundlage und Erfolgsaussichten.

Typische Fälle

Relevant wird der Begriff etwa bei Selbstvornahme eines Mangels, bei notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Wohnung oder bei sonstigen Aufwendungen des Mieters auf die Mietsache.

Praxis-Hinweis

Wer Aufwendungsersatz verlangt, sollte die Maßnahme, ihre Erforderlichkeit, die Kosten und die rechtliche Grundlage möglichst sauber dokumentieren. Ohne Unterlagen wird aus berechtigtem Ersatz schnell nur eine hübsche Behauptung.