Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Glossar
Unser Mietrecht Glossar erklärt wichtige Begriffe zu Mietvertrag, Kündigung, Nebenkosten, Mietminderung, Eigenbedarf und weiteren Themen verständlich und alphabetisch sortiert.
Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens und spielt im Mietrecht oft vor einer Kündigung eine wichtige Rolle.
Die Abrechnungsfrist bezeichnet die Frist, innerhalb der Vermieter über Betriebskosten abrechnen muss.
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den Betriebskosten oder Heizkosten in einer Abrechnung zusammengefasst werden.
Die AGB-Kontrolle prüft, ob vorformulierte Vertragsklauseln im Mietvertrag rechtlich wirksam sind oder Mieter unangemessen benachteiligen.
Ein Anerkenntnis ist die ausdrückliche oder eindeutige Bestätigung, dass ein Anspruch oder eine Verpflichtung besteht.
Die Anlagepflicht verpflichtet den Vermieter, eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen und nach den gesetzlichen Vorgaben anzulegen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich beenden.
Aufwendungsersatz bedeutet, dass notwendige oder berechtigte Kosten ersetzt werden können, die jemand im Zusammenhang mit der Mietsache aufgewendet hat.
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden mit nur kleiner wirtschaftlicher oder praktischer Bedeutung.
Die Barkaution ist eine Geldsicherheit, die der Mieter zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters leistet.
Eine bauliche Veränderung ist ein Eingriff in die Substanz oder Gestaltung der Wohnung, der über die normale Nutzung hinausgeht.
Eine Befristung bedeutet, dass das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird.
Die Berliner Räumung ist eine besondere Form der Zwangsräumung, bei der sich die Vollstreckung vor allem auf die Herausgabe der Wohnung beschränkt.
Das Besichtigungsrecht beschreibt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Wohnung betreten oder besichtigen darf.
Besuch gehört grundsätzlich zum normalen Gebrauch der Mietwohnung und bedarf nicht ohne Weiteres der Erlaubnis des Vermieters.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Gebäude oder Grundstück entstehen und unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter umgelegt werden…
Die Betriebspflicht beschreibt die Verpflichtung, bestimmte Anlagen oder Einrichtungen ordnungsgemäß zu betreiben oder betriebsbereit zu halten.
Die Beweislast bestimmt, welche Partei im Streitfall die entscheidenden Tatsachen beweisen muss, wenn diese bestritten werden.
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer dritten Person, für bestimmte Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen.
Die Darlegungslast beschreibt die Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch oder Einwand wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar vorzutragen.
Von Doppelmiete spricht man, wenn für einen bestimmten Zeitraum gleichzeitig zwei Mietzahlungen anfallen.
Die Duldungspflicht beschreibt Fälle, in denen Mieter bestimmte Maßnahmen des Vermieters rechtlich hinnehmen müssen.
Eigenbedarf bezeichnet den gesetzlich anerkannten Grund, aus dem ein Vermieter Wohnraum für sich selbst oder nahe Angehörige beanspruchen kann.
Die Einwendungsfrist ist die Frist, innerhalb der Mieter Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben sollte.
Eine Erhaltungsmaßnahme dient der Instandhaltung oder Instandsetzung und ist von einer Modernisierung rechtlich zu unterscheiden.
Ersatzvornahme bezeichnet Fälle, in denen eine notwendige Maßnahme nach Fristsetzung von einer anderen Person durchgeführt wird.
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses beschreibt die rechtliche Weiterführung eines Mietvertrags trotz geplanter oder erklärter Beendigung.
Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Fristsetzung ist die ausdrückliche Bestimmung eines Zeitraums, innerhalb dessen eine geschuldete Handlung erbracht werden soll.
Gebrauchsgewährung bezeichnet die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die vereinbarte Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.
Die Gebrauchstauglichkeit beschreibt, in welchem Umfang eine Wohnung so genutzt werden kann, wie es nach dem Mietvertrag zu erwarten ist.
Gebrauchsüberlassung bedeutet, dass die Nutzung der Wohnung ganz oder teilweise einer anderen Person überlassen wird.
Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass eine Mietwohnung oder Teile davon nicht nur zum Wohnen, sondern für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
Der Härteeinwand ist der Einwand des Mieters, dass eine Maßnahme oder ihre Folgen im konkreten Fall unzumutbar sind.
Der Hausfrieden beschreibt das geordnete und rücksichtsvolle Zusammenleben der Bewohner in einem Gebäude.
Haushaltsangehörige sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mieter leben und im Mietrecht rechtlich besonders einzuordnen sind.
Hausmeisterkosten sind Kosten für Hausmeisterleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise auf Mieter umgelegt werden können.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Gebäude und konkretisiert häufig Pflichten aus dem Mietverhältnis.
Die Heizkostenabrechnung ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten für einen bestimmten Abrechnungszeitraum.
Die Heizkostenverordnung regelt, wie Heiz- und Warmwasserkosten in vielen Gebäuden zu erfassen und abzurechnen sind.
Bei einer Indexmiete richtet sich die Miethöhe nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und nicht nach der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Eine Individualvereinbarung ist eine tatsächlich ausgehandelte Vertragsregelung, die sich rechtlich von bloßen Standardklauseln unterscheidet.
Instandhaltung umfasst Maßnahmen, mit denen der vertragsgemäße Zustand der Wohnung oder des Gebäudes erhalten werden soll.
Instandsetzung meint die Beseitigung eines Defekts oder Schadens, um den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.
Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Überlassung der Wohnung ohne Nebenkosten und Heizkosten.
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark eine Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhöht werden darf.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, mit der Vermieter mögliche offene Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern können.
Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungen an Teilen der Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen können.
Ein Kündigungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, durch die die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird.
Die Kündigungserklärung ist die rechtlich maßgebliche Erklärung, mit der ein Mietverhältnis beendet werden soll.
Die Kündigungsfrist bestimmt, mit welchem zeitlichen Vorlauf ein Mietverhältnis ordentlich beendet werden kann.
Der Kündigungsgrund ist der rechtliche oder tatsächliche Anlass, auf den eine Kündigung des Mietverhältnisses gestützt wird.
Lärmbelästigung ist eine störende Geräuschbeeinträchtigung, die im Mietrecht je nach Intensität, Dauer und Ursache einen Mangel darstellen kann.
Die Mahnung ist die Aufforderung, eine geschuldete Leistung zu erbringen, und spielt im Mietrecht vor allem bei Zahlungsrückständen eine Rolle.
Die Mängelanzeige ist die Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass ein Mangel an der Wohnung oder am Gebäude vorliegt.
Ein Mietausfallschaden ist der Schaden, der entsteht, wenn dem Vermieter wegen eines bestimmten Umstands Mieteinnahmen entgehen.
Ein Mietaval ist eine Form der Mietsicherheit, bei der eine Bank oder ein Anbieter für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis einsteht.
Eine Mietbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über ein bestehendes oder vergangenes Mietverhältnis und wird oft für Behörden oder Dritte benötigt.
Die Mietbürgschaft ist eine spezielle Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis.
Eine Mieterhöhung ist die Anpassung der Miete unter gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierung.
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat und die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist.
Die Mietpreisbremse begrenzt in bestimmten Gebieten, wie stark die Miete bei einer Neuvermietung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Ein Mietrückstand liegt vor, wenn der Mieter fällige Miete ganz oder teilweise nicht zahlt.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und spielt bei Mieterhöhungen eine zentrale Rolle.
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses.
Mietwucher bezeichnet eine besonders überhöhte Mietforderung, die unter Ausnutzung einer Zwangslage oder vergleichbarer Umstände verlangt wird.
Mitbesitz bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam tatsächliche Sachherrschaft über eine Wohnung oder Teile davon ausüben.
Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern.
Die Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters über geplante Modernisierungsmaßnahmen und deren voraussichtliche Auswirkungen.
Die Modernisierungsumlage beschreibt die gesetzlich geregelte Möglichkeit, bestimmte Modernisierungskosten teilweise auf die Miete umzulegen.
Eine Nachfrist ist eine zusätzlich gesetzte Frist, innerhalb der eine geschuldete Leistung noch erbracht werden soll.
Ein Nachmieter ist eine Person, die nach dem Auszug des bisherigen Mieters in das Mietverhältnis eintreten oder die Wohnung neu anmieten soll.
Die Nebenkostenabrechnung zeigt, welche umlagefähigen Kosten im Abrechnungszeitraum angefallen sind und ob Mieter nachzahlen müssen oder ein Guthaben erhalten.
Nutzungsentschädigung ist der Betrag, den ein ehemaliger Mieter unter bestimmten Voraussetzungen nach Ende des Mietverhältnisses für die weitere Nutzung zahlen muss.
Die ordentliche Kündigung beendet ein Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
Eine Pauschale ist ein fest vereinbarter Betrag für bestimmte Kosten, über den grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei Vorauszahlungen abgerechnet wird.
Die Räumungsfrist beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses geräumt werden muss oder geräumt werden soll.
Mit der Räumungsklage wird gerichtlich durchgesetzt, dass ein Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses herausgibt.
Ein Räumungstitel ist die vollstreckbare rechtliche Grundlage, mit der die Herausgabe und Räumung einer Wohnung durchgesetzt werden kann.
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung aus rechtlichen Gründen nicht wie geschuldet nutzen kann.
Der Rückzahlungsanspruch ist das Recht, eine geleistete Kaution oder sonstige Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuverlangen.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Wohnung oder ihre Ausstattung nicht den vertraglich geschuldeten oder üblichen Zustand aufweist.
Schimmelbefall bezeichnet das Auftreten von Schimmel in der Wohnung und ist im Mietrecht ein häufiger und oft konfliktträchtiger Mangel.
Die Schlüsselübergabe ist der tatsächliche Austausch der Wohnungsschlüssel bei Einzug oder Auszug und hat praktische sowie rechtliche Bedeutung.
Die Schonfristzahlung ist die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich unwirksam werden zu lassen.
Schönheitsreparaturen sind dekorative Renovierungsarbeiten in der Wohnung, über deren Pflicht zur Durchführung im Mietrecht häufig gestritten wird.
Eine Schönheitsreparaturklausel ist eine Vertragsregelung, mit der Renovierungsarbeiten ganz oder teilweise auf den Mieter übertragen werden sollen.
Die Schriftform verlangt eine eigenhändig unterschriebene Erklärung und spielt im Mietrecht bei wichtigen Erklärungen eine zentrale Rolle.
Die Selbstvornahme beschreibt die eigenständige Beseitigung eines Mangels durch den Mieter unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.
Die Sozialklausel schützt Mieter in Härtefällen und kann dazu führen, dass ein Mietverhältnis trotz Kündigung fortgesetzt werden muss.
Bei einer Staffelmiete steigen die Mieten zu vorher festgelegten Zeitpunkten um bereits vereinbarte Beträge.
Die Textform verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aber keine eigenhändige Unterschrift.
Tierhaltung bezeichnet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung und ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.
Ein Tierhaltungsverbot ist eine vertragliche oder hausbezogene Regelung, die die Haltung von Tieren in der Mietwohnung untersagt oder einschränkt.
Treu und Glauben ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der verlangt, dass Rechte und Pflichten fair und redlich ausgeübt werden.
Von Überbelegung spricht man, wenn zu viele Personen in einer Wohnung leben und dadurch die zulässige oder zumutbare Nutzung überschritten wird.
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Übergabe oder Rückgabe und dient häufig als wichtiges Beweismittel.
Der Umlageschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab Betriebskosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden.
Ein unerheblicher Mangel ist eine nur geringfügige Beeinträchtigung, die nicht jede mietrechtliche Folge in gleichem Maß auslöst.
Der Unterlassungsanspruch ist das Recht, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterbinden.
Von Untermiete spricht man, wenn ein Mieter die Wohnung oder einen Teil davon an eine weitere Person überlässt.
Die Verbrauchserfassung misst den tatsächlichen Energie- oder Wasserverbrauch und ist für viele Heizkostenabrechnungen rechtlich besonders wichtig.
Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Regelung, mit der ein Streit oder eine Unsicherheit zwischen den Parteien beendet werden soll.
Die Vergleichsmiete ist die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen und ein zentraler Maßstab bei Mieterhöhungen.
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer gesetzlichen Frist zwar bestehen kann, aber nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden.
Die Verwertungskündigung ist eine besondere Vermieterkündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung erheblich ers…
Verzug bedeutet, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und daraus rechtliche Folgen entstehen können.
Ein Verzugsschaden ist der zusätzliche Schaden, der dadurch entsteht, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird.
Vollstreckungsschutz bezeichnet rechtliche Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen ganz oder teilweise zu begrenzen oder aufzuschieben.
Die Vorauszahlung ist ein laufender Abschlag auf künftige Betriebskosten, über den später in der Regel abgerechnet wird.
Die Vormiete ist die Miete, die der vorherige Mieter für dieselbe Wohnung gezahlt hat.
Die Warmmiete umfasst die Kaltmiete plus vereinbarte Nebenkosten und gegebenenfalls Heizkosten.
Der Widerspruch gegen Kündigung ist die Erklärung des Mieters, dass er sich auf besondere Härtegründe gegen die Beendigung des Mietverhältnisses beruft.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter dazu, bei umlagefähigen Kosten wirtschaftlich und sachgerecht zu handeln.
Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich angegebenen Fläche abweicht.
Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder Teile davon unter bestimmten Voraussetzungen zu bewohnen, ohne zwingend Mieter zu sein.
Die Wohnungsübergabe ist der tatsächliche Vorgang der Überlassung oder Rückgabe der Wohnung und spielt bei Einzug und Auszug eine zentrale Rolle.
Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird und daraus rechtliche Folgen entstehen können.
Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag, der nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden kann.
Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt es, eine geschuldete Leistung unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig zurückzuhalten.
Die Zwangsräumung ist die zwangsweise Durchsetzung der Herausgabe einer Wohnung auf Grundlage eines vollstreckbaren Räumungstitels.
Zweckentfremdung bezeichnet die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem eigentlichen Wohnen.
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