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Wie muss eine ordentliche Kündigung der Wohnung aussehen und welche Fristen gelten?

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Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wirkt auf den ersten Blick simpel. Ein Brief, ein Datum, eine Unterschrift, fertig. In der Praxis scheitern aber erstaunlich viele Kündigungen an formalen Fehlern, Fristproblemen oder daran, dass eine Partei glaubt, eine mündliche Erklärung, eine E-Mail oder irgendein Messenger-Text werde schon reichen. Das Mietrecht ist an dieser Stelle deutlich weniger kreativ. Eine ordentliche Kündigung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Dabei ist außerdem zu unterscheiden, ob der Mieter kündigt oder der Vermieter. Für beide Seiten gelten nicht dieselben Voraussetzungen.

Wenn der Mieter ordentlich kündigt, ist die Lage grundsätzlich einfacher. Wohnraummietverträge können vom Mieter in der Regel ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Entscheidend sind Schriftform, Zugang und Frist. Schriftform bedeutet grundsätzlich eine eigenhändig unterschriebene Kündigung. Eine E-Mail, ein Fax oder eine bloße Nachricht über ein digitales System genügt regelmäßig nicht. Sind mehrere Personen Mieter, müssen grundsätzlich auch alle kündigen und unterschreiben. Genau hier passieren in Wohngemeinschaften oder bei getrennten Paaren immer wieder Fehler, weil eine Person einfach davon ausgeht, für alle mitkündigen zu können.

Die Frist für die ordentliche Kündigung durch den Mieter beträgt bei Wohnraum grundsätzlich drei Monate. Dabei kommt es darauf an, wann die Kündigung dem Vermieter tatsächlich zugeht. Zugang bedeutet nicht, wann der Brief geschrieben oder abgeschickt wurde, sondern wann er so in den Machtbereich des Vermieters gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Ein verspätet eingeworfener Brief oder ein nicht nachweisbarer Versand kann deshalb zum Problem werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustellung nachweisbar gestalten, etwa durch persönliche Übergabe mit Bestätigung oder einen anderen sicheren Weg.

Beim Vermieter ist die ordentliche Kündigung deutlich strenger. Der Vermieter braucht in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Typische Gründe sind Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Eine bloße Lust auf Vertragsende reicht nicht. Außerdem verlängern sich die Kündigungsfristen des Vermieters je nach Dauer des Mietverhältnisses. Auch hier zählt die Schriftform. Zusätzlich muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben so dargestellt sein, dass der Mieter nachvollziehen kann, worauf sich die Kündigung stützt. Ein vager Hinweis oder bloße Schlagworte reichen oft nicht aus.

Wichtig ist außerdem, dass sich die Frist nicht nur abstrakt aus dem Gesetz ergibt, sondern im Einzelfall richtig berechnet werden muss. Wer das Vertragsende zu früh ansetzt oder den Zugang falsch einschätzt, riskiert eine unwirksame oder jedenfalls zeitlich falsche Kündigung. Auch Sonderkonstellationen wie Zeitmietverträge, Kündigungsausschlüsse, unbefristete Fortsetzungen oder besondere Vereinbarungen im Vertrag können relevant sein. Nicht jede Klausel ist wirksam, aber nicht jede Klausel ist automatisch bedeutungslos. Eine genaue Prüfung lohnt sich, bevor man sich auf sein Gefühl verlässt, das bei Fristsachen oft überraschend talentfrei ist.

Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Mieter die letzte Monatsmiete mit dem Hinweis auf die Kaution einfach nicht mehr zahlen wollen. Das hat mit der Wirksamkeit der Kündigung nichts zu tun und kann sogar neue Probleme auslösen. Ebenso riskant ist es, bei einer unsicheren Kündigung schon Nachmieter, Umzug oder Übergabetermine fest einzuplanen. Die ordentliche Kündigung ist eben nicht nur ein höflicher Abschiedsbrief, sondern eine formgebundene rechtliche Erklärung mit spürbaren Folgen.

Zusammengefasst gilt: Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, fristgerecht zugehen und alle formalen Anforderungen erfüllen. Beim Mieter ist sie regelmäßig ohne Begründung möglich, beim Vermieter nur mit berechtigtem Interesse. Gerade weil die Anforderungen auf den ersten Blick so banal erscheinen, werden sie oft unterschätzt. Und wie so oft im Mietrecht endet die große Frage nicht an einem dramatischen Prinzip, sondern an Papier, Zugang und Kalender.