Im Mietverhältnis wird oft übersehen, dass nicht nur das eigene Verhalten des Mieters relevant sein kann, sondern auch das von Personen, die sich mit seinem Wissen und Einflussbereich in der Wohnung oder im Haus bewegen. Gäste, Familienangehörige, Mitbewohner oder sonstige Personen werden im Alltag schnell als getrennte Sphäre betrachtet. Rechtlich kann ihr Verhalten jedoch dem Mieter zugerechnet werden oder jedenfalls Folgen für das Mietverhältnis auslösen. Genau deshalb ist die Frage wichtig, wann fremdes Verhalten im Umfeld der Wohnung plötzlich zum eigenen mietrechtlichen Problem wird.
Relevant wird das insbesondere dann, wenn solche Personen Störungen verursachen, Schäden anrichten, Hausordnungsregeln verletzen oder andere erhebliche Beeinträchtigungen für das Haus verursachen. Das bedeutet nicht, dass der Mieter für jede spontane Unhöflichkeit eines Besuchers umfassend haftet. Aber wenn jemand, den er in seine Wohnung oder seinen Nutzungsbereich einbezieht, wiederholt oder erheblich Probleme verursacht, kann das sehr wohl auf das Mietverhältnis durchschlagen. Das ist konsequent, weil sonst jede Verantwortung elegant auf dritte Personen ausgelagert werden könnte.
Für Mieter ist daher wichtig, das eigene Umfeld nicht als rechtlich folgenfreie Zone zu betrachten. Wer regelmäßig Gäste oder Mitbewohner einbezieht, trägt auch eine gewisse Verantwortung dafür, dass daraus keine dauerhaften Störungen oder Pflichtverletzungen entstehen. Für Vermieter gilt umgekehrt, dass nicht jedes Fehlverhalten im weiteren sozialen Umfeld des Mieters automatisch eine schwere mietrechtliche Reaktion rechtfertigt. Auch hier sind Intensität, Wiederholung und Bezug zum Mietgebrauch entscheidend.
Zusammengefasst wird das Verhalten von Mitbewohnern, Gästen oder Familienangehörigen für den Mieter rechtlich relevant, wenn es in den Bereich des Mietgebrauchs hineinwirkt und dort spürbare Störungen, Schäden oder Pflichtverletzungen verursacht. Das Mietverhältnis endet eben nicht an der eigenen Person, sobald andere mit im Spiel sind. Gerade darin liegt einer der unerquicklich praktischen Punkte des Zusammenlebens.