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Wann beginnt die Kündigungsfrist wirklich zu laufen und warum scheitern daran so viele Kündigungen?

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Kündigungsfristen wirken im Mietrecht oft einfacher, als sie in der Praxis sind. Viele Menschen schauen auf das Datum ihres Schreibens oder auf den Tag, an dem sie den Brief eingeworfen haben, und glauben, damit sei alles entschieden. Tatsächlich kommt es entscheidend darauf an, wann die Kündigung der anderen Partei zugeht. Genau an diesem Punkt scheitern erstaunlich viele Kündigungen. Denn Zugang ist kein bloß technischer Nebenschritt, sondern der eigentliche Startpunkt der Frist. Wer das unterschätzt, rechnet oft mit dem falschen Vertragsende.

Zugang bedeutet, dass die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Das klingt etwas sperrig, ist aber zentral. Nicht das Absendedatum zählt, nicht die gute Absicht, nicht die Behauptung, man habe alles rechtzeitig erledigt. Wenn der Brief zu spät eingeht oder der Zugang nicht sicher nachweisbar ist, verschiebt sich die Frist oder die Kündigung bleibt im Streitfall unbeweisbar. Das ist unerquicklich, aber sehr logisch: Eine Erklärung kann erst wirken, wenn sie überhaupt ankommt.

Besonders häufig passieren Fehler bei der Berechnung zum Monatswechsel, bei Wochenenden, Feiertagen oder bei der Annahme, ein später Einwurf werde noch am selben Tag zugerechnet. Auch die Wahl eines unsicheren Übermittlungswegs rächt sich. Wer eine Kündigung in einen Briefkasten wirft, ohne Zeitpunkt oder Zugang im Zweifel belegen zu können, verlässt sich auf Hoffnung. Hoffnung ist menschlich, aber als Zustellungsstrategie unerquicklich dünn.

Für Mieter und Vermieter ist deshalb gleichermaßen wichtig, Kündigungen nicht nur richtig zu formulieren, sondern auch zugangssicher zu übermitteln. Gerade wenn der Termin entscheidend ist, etwa bei geplantem Auszug, Anschlussvermietung oder Eigenbedarf, kann ein Fristfehler erhebliche Folgen haben. Das gilt auch dann, wenn der Rest des Schreibens völlig in Ordnung ist. Eine inhaltlich saubere Kündigung hilft wenig, wenn sie zu spät oder nicht beweisbar angekommen ist.

Zusammengefasst beginnt die Kündigungsfrist nicht mit dem Schreiben oder Abschicken der Kündigung, sondern mit ihrem wirksamen Zugang. Genau daran scheitern viele Kündigungen, weil dieser Punkt unterschätzt oder schlecht dokumentiert wird. Wer Kündigungen im Mietrecht ernst nimmt, plant deshalb nicht nur den Text, sondern ebenso sorgfältig den Zugang. Sonst endet das sauber formulierte Schreiben in einem unerquicklich unnötigen Fristenchaos.