FAQ

Darf der Vermieter nach dem Auszug wegen angeblicher Nachreinigung Geld verlangen, obwohl keine professionelle Reinigung vereinbart war?

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Nach dem Auszug beginnt erstaunlich oft ein kleiner Nebenkriegsschauplatz um Sauberkeit. Der Vermieter behauptet, die Wohnung sei nicht ausreichend gereinigt übergeben worden, und verlangt plötzlich Geld für eine Nachreinigung. Für Mieter wirkt das oft wie ein nachträglicher Versuch, doch noch etwas aus der Kaution herauszuholen. Rechtlich kommt es hier auf einen ziemlich nüchternen Punkt an: Was war tatsächlich geschuldet? Ohne wirksame Vereinbarung einer professionellen Reinigung oder eines über den üblichen Rückgabezustand hinausgehenden Standards kann nicht einfach jede subjektive Unzufriedenheit mit dem Sauberkeitsgrad in eine Zahlungsforderung übersetzt werden.

Maßgeblich ist zunächst der geschuldete Rückgabezustand. In vielen Fällen geht es um eine besenreine Rückgabe. Besenrein bedeutet gerade nicht, dass die Wohnung in einen perfekt aufbereiteten Zustand versetzt oder wie ein frisch gereinigtes Hotelzimmer übergeben werden muss. Grobe Verschmutzungen, Müll, starke Fettablagerungen, Essensreste oder ähnlich deutliche Rückstände dürfen allerdings natürlich auch nicht verbleiben. Die Grenze liegt also zwischen einem ordentlichen Grundzustand und einem überzogenen Reinigungsanspruch, den Vermieter aus bloßem Qualitätswunsch ableiten möchten.

Eine Geldforderung für Nachreinigung setzt deshalb voraus, dass die Wohnung tatsächlich in einem Zustand zurückgegeben wurde, der über bloße Alltagsspuren hinausgeht und eine zusätzliche Reinigung objektiv erforderlich machte. Für Vermieter ist wichtig, das konkret zu belegen. Pauschale Behauptungen wie nicht ordentlich gereinigt reichen meist wenig. Welche Räume waren betroffen, welche Rückstände waren vorhanden, was musste konkret gereinigt werden, und warum ging das über das geschuldete Maß hinaus? Ohne nachvollziehbare Darlegung wird aus einer Forderung schnell nur ein genervter Eindruck mit Preisetikett.

Für Mieter ist umgekehrt wichtig, nicht alles auf die Formel besenrein zu reduzieren, wenn tatsächlich deutliche Verschmutzungen hinterlassen wurden. Eine verschmutzte Küche mit alten Fettfilmen, stark verschmutzte Sanitärobjekte oder zurückgelassene klebrige Rückstände sind nicht automatisch durch den Hinweis auf normale Nutzung gedeckt. Die Wahrheit liegt, unerquicklich genug, meist wieder im konkreten Zustand. Gerade deshalb sind Fotos und ein ordentliches Übergabeprotokoll auch hier so wertvoll.

Wurde im Übergabeprotokoll kein nennenswerter Reinigungsmangel festgehalten oder der Zustand sogar als in Ordnung bezeichnet, wird eine spätere Forderung des Vermieters regelmäßig schwieriger. Das Protokoll ist nicht immer absolut abschließend, aber es hat erhebliches Beweisgewicht. Wer die Wohnung ohne konkrete Beanstandung übernimmt und später plötzlich eine professionelle Nachreinigung abrechnet, steht nicht besonders elegant da. Für beide Seiten gilt deshalb: Der Zustand bei Übergabe sollte klar festgehalten werden, statt sich später auf dramatisch gewordene Erinnerungen zu verlassen.

Zusammengefasst darf der Vermieter wegen angeblicher Nachreinigung nicht automatisch Geld verlangen, wenn keine professionelle Reinigung vereinbart war. Entscheidend ist, ob der tatsächliche Rückgabezustand objektiv unzureichend war und über das geschuldete Maß hinaus eine zusätzliche Reinigung nötig machte. Wer hier sauber dokumentiert, vermeidet eine der unerquicklichsten Mini-Schlachten nach dem Auszug.