Die Vorstellung ist verlockend einfach: Am Ende des Mietverhältnisses behält der Mieter einfach die letzte Monatsmiete ein und verweist darauf, dass der Vermieter ja noch die Kaution hat. Praktisch klingt das für viele nach einer eleganten Absicherung gegen spätere Rückzahlungsprobleme. Rechtlich ist diese Idee jedoch regelmäßig problematisch. Die Kaution dient der Sicherung möglicher Ansprüche des Vermieters und ersetzt nicht ohne Weiteres die Pflicht zur laufenden Mietzahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Genau deshalb führt die eigenmächtige Verrechnung häufig zu vermeidbaren Konflikten.
Solange das Mietverhältnis läuft, bleibt die Miete grundsätzlich geschuldet. Die Kaution steht daneben als Sicherungsmittel. Würde jeder Mieter kurz vor dem Auszug einfach aufhören zu zahlen, würde der Sicherungszweck der Kaution teilweise unterlaufen. Denn der Vermieter soll auf die Kaution gerade auch für andere mögliche Forderungen zurückgreifen können, etwa wegen Schäden, offener Nebenkosten oder sonstiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Deshalb ist die eigenmächtige Aufrechnung der letzten Miete mit der Kaution in der Regel nicht zulässig.
Für Mieter ist das oft unerquicklich, weil die Sorge berechtigt sein kann, dass die Kaution später nur schleppend oder teilweise zurückgezahlt wird. Diese Sorge rechtfertigt jedoch nicht automatisch einen Zahlungsstopp. Wer die letzte Miete nicht zahlt, produziert unter Umständen einen Mietrückstand, der wiederum neue Probleme auslösen kann. Besonders unerquicklich wird das, wenn zugleich über andere Punkte gestritten wird und aus einer vermeintlichen Selbsthilfe plötzlich ein zusätzlicher rechtlicher Angriffspunkt entsteht.
Für Vermieter bedeutet das umgekehrt nicht, dass sie die Kaution beliebig lange behalten dürften. Nach Ende des Mietverhältnisses muss geprüft werden, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und in welcher Höhe die Kaution noch benötigt wird. Der Sicherungszweck endet also nicht nie, sondern dann, wenn berechtigte Forderungen geklärt sind. Gerade weil beide Seiten hier legitime Interessen haben, ist die Versuchung groß, den jeweils bequemsten Weg zu wählen. Das Recht bevorzugt jedoch den geordneten Ablauf gegenüber improvisierter Selbsthilfe.
Zusammengefasst darf der Mieter die letzte Miete grundsätzlich nicht einfach mit der Kaution verrechnen. Die Miete bleibt bis zum Vertragsende geschuldet, während die Kaution der Sicherung möglicher Vermieteransprüche dient. Wer hier eigenmächtig kürzt, schafft sich leicht ein weiteres Problem zusätzlich zum bestehenden Misstrauen über die spätere Rückzahlung. Praktisch verständlich, rechtlich meist keine gute Idee.