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BGB Mietrecht Gesetz

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§ 540 BGB BGB Mietrecht

Gebrauchsüberlassung an Dritte

§ 540 BGB regelt, wann der Mieter den Gebrauch der Mietsache an Dritte überlassen darf, welche Folgen eine verweigerte Erlaubnis hat und dass der Mieter für das Verschulden des Dritten haftet.

§ 542 BGB BGB Mietrecht

Ende des Mietverhältnisses

§ 542 BGB regelt, wann ein Mietverhältnis bei unbestimmter oder bestimmter Mietzeit endet und bildet damit die Grundnorm für die Beendigung des Mietvertrags.

§ 544 BGB BGB Mietrecht

Vertrag über mehr als 30 Jahre

§ 544 BGB regelt die Kündigungsmöglichkeit bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren und schützt davor, dass Mietverhältnisse auf unabsehbar lange Zeit unauflösbar gebunden bleiben.

§ 546 BGB BGB Mietrecht

Rückgabepflicht des Mieters

§ 546 BGB regelt die Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und das Recht des Vermieters, die Sache auch von einem Dritten zurückzufordern.

§ 550 BGB BGB Mietrecht

Form des Mietvertrags

§ 550 BGB regelt die Schriftform bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und die Folgen, wenn diese Form nicht eingehalten wird.

§ 552 BGB BGB Mietrecht

Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters

§ 552 BGB regelt, wann der Vermieter das Wegnahmerecht des Mieters gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden kann und unter welchen Voraussetzungen ein vertraglicher Ausschluss wirksam ist.

§ 555a BGB BGB Mietrecht

Erhaltungsmaßnahmen

§ 555a BGB regelt die Duldungspflicht des Mieters bei erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmen durch den Vermieter.

§ 555b BGB BGB Mietrecht

Modernisierungsmaßnahmen

§ 555b BGB definiert, welche baulichen Veränderungen als Modernisierungsmaßnahmen gelten und bildet damit die zentrale Abgrenzung zu bloßen Erhaltungsmaßnahmen.

§ 556f BGB BGB Mietrecht

Ausnahmen

§ 556f BGB regelt die wichtigsten Ausnahmen von der Mietpreisbremse, insbesondere für Neubauten und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

§ 557a BGB BGB Mietrecht

Staffelmiete

§ 557a BGB regelt die Staffelmiete, also im Voraus schriftlich vereinbarte Mietsteigerungen in festen Geldbeträgen für bestimmte Zeiträume.

§ 557b BGB BGB Mietrecht

Indexmiete

§ 557b BGB regelt die Indexmiete, also eine Miethöhe, die durch Vereinbarung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt wird.

§ 558d BGB BGB Mietrecht

Qualifizierter Mietspiegel

§ 558d BGB regelt den qualifizierten Mietspiegel, seine Erstellung nach wissenschaftlichen Grundsätzen, seine Anpassung und seine gesetzliche Vermutungswirkung.

§ 558e BGB BGB Mietrecht

Mietdatenbank

§ 558e BGB definiert die Mietdatenbank als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

§ 559a BGB BGB Mietrecht

Anrechnung von Drittmitteln

§ 559a BGB regelt, dass bestimmte Zuschüsse, Darlehen und sonstige Drittmittel bei der Modernisierungsmieterhöhung zugunsten des Mieters anzurechnen sind.

§ 559c BGB BGB Mietrecht

Vereinfachtes Verfahren

§ 559c BGB regelt ein vereinfachtes Verfahren für Modernisierungsmieterhöhungen bei kleineren Maßnahmen und begrenzt zugleich spätere weitere Erhöhungen.

§ 565 BGB BGB Mietrecht

Gewerbliche Weitervermietung

§ 565 BGB regelt den Eintritt des Vermieters oder eines neuen Zwischenvermieters in bestehende Mietverhältnisse bei gewerblicher Weitervermietung von Wohnraum.

§ 566a BGB BGB Mietrecht

Mietsicherheit

§ 566a BGB regelt, wie sich ein Eigentumswechsel auf eine vom Mieter geleistete Mietsicherheit auswirkt.

§ 575 BGB BGB Mietrecht

Zeitmietvertrag

§ 575 BGB regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnraummietverhältnis wirksam auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden kann.

§ 579 BGB BGB Mietrecht

Fälligkeit der Miete

§ 579 BGB regelt die Fälligkeit der Miete bei Mietverhältnissen über Grundstücke, bewegliche Sachen und Räume außerhalb des Wohnraummietrechts.

§ 580a BGB BGB Mietrecht

Kündigungsfristen

§ 580a BGB regelt die ordentlichen Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen über Grundstücke, Räume, Geschäftsräume, bewegliche Sachen und digitale Produkte außerhalb des Wohnraummietrechts.