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Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.02.2011, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 2
Standard Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Unser Vierfamilienhaus wurde 1969 gebaut. Seit ein paar Jahren melden wir immer wieder Schimmelbildung im Keller und auf dem Dachboden. Risse in den Außenwänden, ein undichtes Dach, Feuchtigkeit in den Wohnungen u.v.m. Die Antworten des Projektverwalters: Es wird nicht richtig gelüftet. Ab und zu, wenn es nicht anders geht, werden "Flickarbeiten" durchgeführt, wie gerade jetzt. Die Kamine werden von außen abgedichtet, damit kein Wasser mehr an den Kaminwänden herunterlaufen kann. Die nasse Dachpappe bleibt. Die wasserdurchtränkten Balken auf dem Dachboden werden auch nicht erneuert. An der Schimmelbildung im Keller wird auch nichts getan. Das Schlimmste an unserem Haus: Vor 5 Jahren wurde die Verkleidung unserer Balkone entfernt - Feuchtigkeit zwischen -Balkonwand und Verkleidung - Unfallgefahr. Wir sollten neue Balkone erhalten. Bis heute werden wir mit der Begründung: Die Balkonerneuerung ist aus im Augenblick nicht in der Planung des Unternehmens vorgesehen - erst mittelfristig sei mit neuen Balkonen zu rechnen. FÜNF Jahre ist das her. Mittlerweile bröckelt der verbliebene Putz in großen Stücken von der Decke, deshalb wurde vor kurzem auch diese Unfallgefahr beseitigt. Was wir jetzt haben sind ROHBAUBALKONE. Was kann man tun?



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  #2  
Alt 21.02.2011, 12:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Sie fragen, was man tun kann?

Sie sind im Haus 4 Parteien, davon geht eine zu einem Anwalt für Mietrecht. Der wird vor Ort klären, in wie weit Ihr Vermieter das Haus verkommen lässt und Ihnen daraus ein Recht auf Minderung der Miete entsteht.

Die Anwaltskosten werden dann durch 4 geteilt. Dieses Vorgehen gilt natürlich auch für Ihren anderen Fall.
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  #3  
Alt 21.02.2011, 18:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Hallo!

Sie sollten auf jeden Fall von der Möglichkeit der Mietminderung Gebrauch machen. Ein Anwalt kann Ihnen da helfen Ihre Forderungen rechtsicher durchzusetzen.

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