Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Rechtsberatung
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Mietrecht Lexikon und Mietrecht Glossar
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter und Wohnungsbesuch
Gründe die den Vermieter dazu berechtigen die Wohnung zu betreten sind zum Beispiel die Begutachtung gemeldeter Mängel oder Schäden, die der Mieter gemeldet hat. Auch die routinemäßige Überprüfung auf Mängel ist dem Vermieter in größeren Zeitabständen gestattet. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn vertraglich Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, zu denen der Mieter verpflichtet ist. Weiterhin hat der Vermieter auch bei einem begründeten Verdacht auf einen dem Mietvertrag widersprechenden Gebrauch der Wohnung ein Recht darauf, das Mietobjekt zu überprüfen.
Weitere Gründe können auch die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten bzw. Nachmieter, potenzielle Käufer oder auch die Neuvermessung der Wohnung sein. Alles allerdings unter der Auflage einer sorgfältigen Anmeldung durch den Vermieter. Wohnungsbesichtigungen ohne vorherige Anmeldung sind nur dann gestattet, wenn Gefahr im Verzug ist, was beispielsweise bei einer überlaufenden Badewanne oder einem Brand der Fall wäre.
Es gilt jedoch zu beachten, dass man dem Vermieter eine Person benennen sollte, bei der bei längerer Abwesenheit ein Zweitschlüssel hinterlegt ist. Ansonsten kann es passieren, dass man für Schäden haftbar gemacht werden kann.
Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
Wenn Sie sich über weitere Begriffe aus dem Mietrecht informieren möchten, dann kehren Sie zu unserem Mietrecht Lexikon und Glossar zurück.Hier geht es zurück zum » Mietrechtslexikon und Glossar
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung Online durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zu diesem Mietrecht Thema kann durch diese Seiten und das Forum nicht gelöst werden?Dann fordern Sie kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung online durch einen Mietrecht Anwalt an!
» Kostenloses Angebot für Mietrecht Onlineberatung einholen
Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Mietrecht-Einfach.de » Mietrecht Lexikon » Wohnungsbesichtigung durch Vermieter und Wohnungsbesuch