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Wohnungsbesichtigung durch Vermieter und Wohnungsbesuch
Dadurch dass man eine Wohnung mietet, erhält man auch das alleinige Hausrecht für diese. Man hat somit die Kontrolle darüber, wer die eigene Wohnung zu betreten hat und wem man keinen Zutritt gewähren möchte. Vom Hausrecht kann man grundsätzlich auch im Bezug auf den Vermieter Gebrauch machen. Es gibt allerdings auch Fälle in denen der Vermieter die Wohnung seiner Mieter nach vorheriger Anmeldung betreten darf, auch ohne deren Zustimmung.Gründe die den Vermieter dazu berechtigen die Wohnung zu betreten sind zum Beispiel die Begutachtung gemeldeter Mängel oder Schäden, die der Mieter gemeldet hat. Auch die routinemäßige Überprüfung auf Mängel ist dem Vermieter in größeren Zeitabständen gestattet. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn vertraglich Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, zu denen der Mieter verpflichtet ist. Weiterhin hat der Vermieter auch bei einem begründeten Verdacht auf einen dem Mietvertrag widersprechenden Gebrauch der Wohnung ein Recht darauf, das Mietobjekt zu überprüfen.
Weitere Gründe können auch die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten bzw. Nachmieter, potenzielle Käufer oder auch die Neuvermessung der Wohnung sein. Alles allerdings unter der Auflage einer sorgfältigen Anmeldung durch den Vermieter. Wohnungsbesichtigungen ohne vorherige Anmeldung sind nur dann gestattet, wenn Gefahr im Verzug ist, was beispielsweise bei einer überlaufenden Badewanne oder einem Brand der Fall wäre.
Es gilt jedoch zu beachten, dass man dem Vermieter eine Person benennen sollte, bei der bei längerer Abwesenheit ein Zweitschlüssel hinterlegt ist. Ansonsten kann es passieren, dass man für Schäden haftbar gemacht werden kann.
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