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Wohngemeinschaft
Man spricht von einer Wohngemeinschaft, wenn sich mehrere Mieter eine Wohnung teilen möchten. Die genauen Möglichkeiten wie ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft gestaltet wird, sind dabei sehr vielfältig.Ein unbürokratischer Weg ist, dass sich ein WG-Mitglied als Hauptmieter einschreiben lässt und sich für zusätzliche Mitglieder eine generelle Untermietererlaubnis beim Vermieter einholt. Dem Vermieter müssen dann nur die Namen von neuen Mitgliedern mitgeteilt werden. Allerdings sind solche Verträge bei vielen WG-lern nicht beliebt, da der Hauptmieter auch die Hauptlast an Verantwortung trägt.
Es kann auch im Mietvertrag festgelegt werden, dass es sich offiziell um eine Wohngemeinschaft handelt. Dadurch sind alle in der Wohnung lebenden Personen Hauptmieter und genießen die gleichen Rechte und Pflichten. Dadurch, dass man im Vertrag speziell die Wohngemeinschaft erwähnt, können Hauptmieter beliebig ausgetauscht werden.
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