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Ein sogenannter Wohnberechtigungsschein ist für sozial und finanziell schwache Mieter gedacht. Berechtigt sind zum Beispiel Personenkreise wie Arbeitslose, Geringverdiener, Auszubildende oder auch Studenten mit nur staatlich finanziertem oder geringem Einkommen. Der Hintergrund dabei ist der, dass es ein staatliches Ziel ist, bestimmte Wohnobjekte zu subventionieren und so finanziell schwachen Bürgern günstiges Wohnen zu ermöglichen. Die Vermieter solcher Objekte erhalten dafür bestimmte Zuschüsse oder ganze Häuser werden zu diesem Zwecke von staatlichen beziehungsweise teilstaatlichen Institutionen sowie auch Wohngenossenschaften verwaltet und die Wohnungen an Mieter mit Wohnberechtigungsschein weitergegeben.Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
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