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Sofern eine Wohnung zu Beginn eines Mietverhältnisses über einen Teppichboden verfügt, gehört dieser in der Regel mit zur Einrichtung und ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Er hat den Teppich in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Normale Verschleißspuren sind natürlich über die gezahlte Miete abgegolten bzw. bereits in ihr enthalten. Sollte es aber zu Beschädigungen kommen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen muss der Mieter zahlen.Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Sollte ein Teppich stark verschlissen sein, so berechtigt das den Mieter zu einer Mietminderung die in Extremfällen bis zu 15% reichen kann.
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