Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Rechtsberatung
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Mietrecht Lexikon und Mietrecht Glossar
Sonderkündigungsrecht
Beispielsweise kann der Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn der Vermieter einer Untermiete nicht zustimmt. Weiterhin kann man auch bei einigen Mieterhöhungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen; etwa dann, wenn die Miete auf die örtliche Vergleichsmiete angehoben wird oder eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung stattfindet. Hier kann man bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zugang der Mieterhöhungsforderung bis zum Ablauf des je übernächsten Monats kündigen. Sollte man Mieter einer sozial geförderten Wohnung sein, gelten gesonderte Regelungen. Man kann hier bei einer Mieterhöhung bis zum dritten Tag des Monats, in dem die erhöhte Miete gezahlt werden soll, zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
Wenn Sie sich über weitere Begriffe aus dem Mietrecht informieren möchten, dann kehren Sie zu unserem Mietrecht Lexikon und Glossar zurück.Hier geht es zurück zum » Mietrechtslexikon und Glossar
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung Online durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zu diesem Mietrecht Thema kann durch diese Seiten und das Forum nicht gelöst werden?Dann fordern Sie kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung online durch einen Mietrecht Anwalt an!
» Kostenloses Angebot für Mietrecht Onlineberatung einholen
Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Mietrecht-Einfach.de » Mietrecht Lexikon » Sonderkündigungsrecht