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Schadenersatz
Im Bezug auf das Mietrecht bezieht sich das Thema Schadenersatz zumeist auf Vertragsverstöße einer Partei. Ein typisches Beispiel aus Sicht des Vermieters wäre ein Mieter, der sich weigert Arbeiten auszuführen, zu denen er laut Mietvertrag verpflichtet ist. Entsteht dem Vermieter hierdurch ein finanzieller Schaden beziehungsweise Aufwand, so kann er Schadenersatz fordern. Umgekehrt kann auch der Mieter Schadensersatzansprüche stellen, wenn von Seiten des Vermieters gegen einen Vertragsbestandteil verstoßen wurde und ihm dadurch finanzielle Einbußen oder auch ein anders gearteter Schaden entstanden ist.
Aber auch beim Mietrecht entstehen Schadenersatzansprüche aus Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, die nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden müssen. So hat ein Mieter zum Beispiel das Recht auf die Beheizbarkeit seiner Wohnfläche. Wenn hier die Temperaturen (insbesondere im Winter) unter bestimmte Mindestmaße in Flur, Wohnzimmer oder anderen bewohnbaren Wohnungsteilen fallen, können auch hier unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sollte man zunächst Versuchen sich mit der anderen Partei außergerichtlich zu einigen.
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