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Schadenersatz
Mit dem Schadenersatz wird ein Schaden (meist durch eine Zahlung) angemessen ausgeglichen. Ein Schaden ist dabei jede unfreiwillige Einbuße von Rechts- oder Lebensgütern. Die Schadenersatzansprüche können entweder aus dem Gesetz oder einem Vertrag, wie etwa einem Mietvertrag erlangt werden und werden durch das Zivilrecht geregelt. Vorraussetzung für einen Schadenersatz ist ein grundsätzlich rechtswidriges oder vertragswidriges Handeln sowie in bestimmten Fällen auch die Unterlassung von Maßnahmen.Im Bezug auf das Mietrecht bezieht sich das Thema Schadenersatz zumeist auf Vertragsverstöße einer Partei. Ein typisches Beispiel aus Sicht des Vermieters wäre ein Mieter, der sich weigert Arbeiten auszuführen, zu denen er laut Mietvertrag verpflichtet ist. Entsteht dem Vermieter hierdurch ein finanzieller Schaden beziehungsweise Aufwand, so kann er Schadenersatz fordern. Umgekehrt kann auch der Mieter Schadensersatzansprüche stellen, wenn von Seiten des Vermieters gegen einen Vertragsbestandteil verstoßen wurde und ihm dadurch finanzielle Einbußen oder auch ein anders gearteter Schaden entstanden ist.
Aber auch beim Mietrecht entstehen Schadenersatzansprüche aus Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, die nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden müssen. So hat ein Mieter zum Beispiel das Recht auf die Beheizbarkeit seiner Wohnfläche. Wenn hier die Temperaturen (insbesondere im Winter) unter bestimmte Mindestmaße in Flur, Wohnzimmer oder anderen bewohnbaren Wohnungsteilen fallen, können auch hier unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sollte man zunächst Versuchen sich mit der anderen Partei außergerichtlich zu einigen.
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