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Wer in einer Mietwohnung Feiern und Partys veranstaltet und dabei Lärm verursacht, der die Nachtruhe der anderen Mieter stört, verursacht eine Ruhestörung. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man ab 22 Uhr keine übermäßige Lärmbelastung mehr erzeugt. Sollte es zu extremer oder immer wiederkehrender Lärmbelästigung der Nachbarn kommen, so sind diese berechtigt ihre Miete zu mindern. Weiterhin kann der Vermieter eine Abmahnung ausstellen. Sollte auch diese nicht beachtet werden, so ist es sogar möglich dem Mieter fristlos zu kündigen.Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
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