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Rückgabepflicht
Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter die Rücknahme der Wohnung verweigern. Dies könnte er zum Beispiel tun, wenn sich noch zahlreiche Möbelstücke und sonstige Gegenstände des Mieters in der Wohnung befänden. Das Vorhandensein einzelner Gegenstände oder die Vernachlässigung von Schönheitsreparaturen reicht für eine solche Verweigerung jedoch nicht aus.
Auch wenn der Vermieter die Wohnung zurücknimmt kann er noch Forderungen gegen den Mieter richten; zum Beispiel dann wenn Beschädigungen festgestellt werden, die nicht als üblicher Verschleiß gewertet werden können. Er hat also mit der Rücknahme nicht automatisch auf weitere Ansprüche verzichtet.
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