Mietrecht - Informationen
Mietrecht Forum
Mietrechtsgesetz
Checklisten und Muster
Mietrecht Rechtsberatung
Deutscher Mieterbund
Umzug Ratgeber
Nebenkosten sparen
Geld und Finanzen
Mietrecht Lexikon und Mietrecht Glossar
Parkettboden
Allerdings ist auch der Vermieter für einen Teil der Pflege zuständig, denn er muss den Parkettboden jede 15 bis 20 Jahre abschleifen und neu versiegeln lassen. Einige Gerichte meinen sogar, dass dies bereits nach 12 Jahren fällig sein sollte. Wie auch immer – das Abschleifen und Versiegeln des Bodens kann nicht als Schönheitsreparatur gewertet werden und somit auch nicht dem Mieter angelastet werden.
Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
Wenn Sie sich über weitere Begriffe aus dem Mietrecht informieren möchten, dann kehren Sie zu unserem Mietrecht Lexikon und Glossar zurück.Hier geht es zurück zum » Mietrechtslexikon und Glossar
Noch Fragen?
Sollte Ihre Frage noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Mietrecht-Forum!Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Mietrecht stellen!
Hier geht es zum Mietrecht Forum » Mietrecht Forum
Rechtsberatung Online durch Mietrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zu diesem Mietrecht Thema kann durch diese Seiten und das Forum nicht gelöst werden?Dann fordern Sie kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung online durch einen Mietrecht Anwalt an!
» Kostenloses Angebot für Mietrecht Onlineberatung einholen
Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?
Sparen Sie Miet Nebenkosten mit unserem Online Preisvergleich:
Mietrecht-Einfach.de » Mietrecht Lexikon » Parkettboden