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Kündigungsfrist
In der Regel kann ein Mieter seine Wohnung mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Es können aber auch andere Kündigungsfristen im Mietvertrag vereinbart werden. Möchte der Vermieter seinem Mieter ordentlich kündigen, so muss er ebenfalls eine Frist von drei Monaten einhalten. Diese Kündigungsfrist verlängert sich jedoch nach fünf sowie acht Jahren um je weitere drei Monate.Checkliste, Vordruck, Muster zu Kündigung und Umzug
- Muster ordentliche Kündigung des Mietvertrag
- Muster fristlose Kündigung des Mietvertrag
- Muster außerordentliche- und Sonderkündigung des Mietvertrag
- Übergabeprotokoll zur Wohnungübergabe
- Umzugsplaner - Umzug Checkliste
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