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Von einer Inklusivmiete oder Bruttomiete wird dann gesprochen, wenn der Mieter keine Betriebskosten zu zahlen hat oder wenn diese bereits in den Grundmietzins einkalkuliert wurden, ohne dass sie besonders aufgeschlüsselt wurden. Ist dies nur teilweise der Fall, so spricht man von einer Teilinklusivmiete.Zurück zum Mietrecht Lexikon und Gloassar?
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