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Bei der Gestaltung des Gartens haben Mieter viele Freiheiten. So dürfen zum Beispiel Blumen gepflanzt, Spielgeräte aufgestellt (solange nicht dauerhaft) oder Pavillons aufgebaut werden, sofern der Vermieter dies nicht ausdrücklich vertraglich untersagt hat. Kosten die durch die Pflege des Gartens entstehen kann der Vermieter in der Regel auf die Betriebskosten des Hauses umlegen.
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