Mietrecht - Informationen

Mietvertrag
Miete
Betriebskosten und Nebenkosten
Reparaturen, Veränderungen und Modernisierung
Rechte und Pflichten
Kündigung
Mietrechtsreform
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Lexikon

Mietrecht Forum

Mietrecht-Forum

Checklisten und Muster

Checklisten, Muster, Vordrucke

Mietrecht Anwälte

Anwalt für Mietrecht finden

Deutscher Mieterbund

Mieterbund Deutschland /
Mietervereine in Deutschland

Umzug Ratgeber

Umzug Ratgeber

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Mietrecht-Einfach

Mietrecht Ratgeber
Impressum
Kontakt
Sitemap

Zurück   Mietrecht-Forum > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Kostenlos im Mietrecht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Mietrecht

Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

Kündigung (Mietrecht)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.03.2010, 20:49
bl_chen bl_chen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

Hallo zusammen!

Ich habe da mal ein Problem. Mein Vermieter kündigte mir fristlos die Wohnung wegen zahlungsrückstand. Dieses ist ja in Ordnung. Eine Ratenzahlung des Rückstandes wurde von Seiten des Vermieters abgelehnt. Jedoch wurde mir eingeräumt, dass ich nicht zum 31.12.2009 ausziehen muss, sondern man gewährte mir Zeit für den Umzug, da ich schwer erkrankt bin und im Rollstuhl sitze. So organisierte ich meinen Umzug Stück für Stück. Jede Woche einige Kleinigkeiten seit dem 15. Januar 2010. Am 03.03.2010 liess der Vermieter die Tür durch einen Schlüsseldienst und Polizei öffnen unter dem Verdacht: "es wohnt niemand mehr in der Wohnung". Der Umzug sollte zum 01.04.2010 abgeschlossen sein, dieses wurde meinem Vermieter mitgeteilt. Nun hat der Vermieter sämtliche Schlösser ausgetauscht. Weiterhin fängt der Vermieter nun an, systematisch alle weitern Sachen zu durchsuchen, um herauszufinden, was man verkaufen kann, um die Mietschulden einzutreiben. Nun stehen jedoch Sachen in der Wohnung, die mir nicht gehören, da hier Kredite aufgenommen worden sind, bzw. man hat Gegenstände mir zur kostenfreien Nutzung überlassen. Nun bekomme ich die Schlüssel nicht. Nach am Rande gesagt: Ein Räumungstitel liegt nicht vor, genausowenig eine Zwangsvollstreckung. Weiterhin wird die Post, welche sich in der Wohnung befindet gelesen (Briefe waren bereits geöffnet) sowie die Briefe welche im Briefkasten waren. Nun meine Frage:
a.) ist der Straftatbestand der Verletzung der Unversehrtheit der Wohnung gegeben (Hausfriedensbruch)?
b.) ist der Straftatbestandes des Diebstahls gegeben?
c.) ist der Straftatsbestand der Verletzung des Briefgeheimnisse gegeben?
d.) Wie kann man weiter vorgehen?
e.) Komme ich noch an meine Sachen?
Eine Ratenzahlung des bisher aufgetretenden Mietrückstandes wird konsequenter Weise abgelehnt.

Könnte jetzt wirklich Hilfe gebrauchen!

Geändert von bl_chen (05.03.2010 um 20:58 Uhr).
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #2  
Alt 06.03.2010, 09:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 330
Standard AW: Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

Bei solchen Problemen finden Sie noch Zeit, um im Internet nach Antworten zu suchen? Für mich unverständlich!

Hier kann Ihnen kein Forum dieser Welt helfen, hier ist nur noch vor Ort durch anwaltliche Professionalität etwas zu bewirken.

Und, gibt es in Ihrer Gemeinde keinen Beauftragten für Bürger mit Behinderungen?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.03.2010, 19:54
Benutzerbild von Mietrecht-Einfach
Mietrecht-Einfach Mietrecht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 609
Standard AW: Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

Generell erlaubt der Mietrückstand zu einer fristlosen Kündigung von Seite des Vermieters.

An der fristlosen Kündigung scheint somit wenig auszusetzen zu sein.

Bzgl. der dreisten Vorgehensweise würde ich auch empfehlen rechtlich einwandfreien Beistand durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in der Nähe zu konsultieren.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder!
Keine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht!

Mit Zitat antworten
Antwort

Sie lesen gerade: Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

  Mietrecht-Forum > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung möglich wegen zu kalter Wohnung? Sindbad01 Kündigung 1 21.12.2009 22:58
Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Festeinstellung im Ausland? Verzweifelt Kündigung 4 30.11.2009 16:57
Kündigung der Wohnung bei Privatinsolvenz JaKa Kündigung 1 25.06.2009 16:17
Kündigung der Wohnung während Schwangerschaft Linee Kündigung 2 13.03.2009 08:38


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung

vRewrite 1.5 beta SEOed URLs completed by Tech Help Forum and Chalo Na.