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Ersatzmieter und Ersatzmieterklausel
Wer das vermeiden möchte, sollte mit seinem Vermieter eine Ersatzmieterklausel vereinbaren, die mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Je nachdem wie genau man diese Klausel mit seinem Vermieter regelt, kann er in die Pflicht genommen werden Nachmieter unter bestimmten Bedingungen akzeptieren zu müssen. In keinem Fall muss er jedoch eine anderweitige Nutzung der Wohnung (zum Beispiel als Gewerbefläche) oder auch geringere Mieteinahmen akzeptieren.
Sollte man keine Ersatzmieterklausel vereinbart haben, ist der Vermieter in keiner Weise dazu verpflichtet Nachmieter zu akzeptieren, auch wenn sie für die Wohnung geeignet wären. Ein relativ weit verbreiteter Irrglaube ist die Aussage, dass ein Vermieter einen Nachmieter zu akzeptieren hat, wenn man ihm mindestens drei Kandidaten vorstellt.
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