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Um eine "Abgeschlossenheit" der Wohnung bescheinigt zu bekommen, muss also oft Einiges erledigt werden. In der Regel kann man aber davon ausgehen, dass man eine entsprechende Bescheinigung erhält, wenn die Wohnung klar von anderen Wohneinheiten getrennt ist, über einen separaten Zugang verfügt und mit grundsätzlichen Einrichtungen wie Strom, Wasserversorgung, Abfluss und einer Toilette ausgestattet ist.
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