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Abflussverstopfung, Wasserrohrverstopfung, Verstopfung
Sollte es zu einer Abflussverstopfung kommen, so ist der Vermieter in der Regel dazu verpflichtet den Schaden zu beseitigen und für eventuelle Kosten aufzukommen. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter den Schaden fahrlässig selbst verursacht hat. Ihn trifft also die Beweislast. Sobald sich Hinweise die auf eine Verstopfung von Rohren hinweisen häufen, ist der Vermieter zum Handeln verpflichtet. Unternimmt er nichts und entstehen dadurch weitere Schäden, so muss der Vermieter auch für diese Kosten aufkommen.Anders lautende Reglungen kommen ab und an auch in Mietverträgen vor, sind aber eher selten. Die meisten Formularmietverträge entsprechen den geschilderten Reglungen. Gerade alte Wohnhäuser sind besonders oft von der Abflussverstopfung betroffen.
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